Neues Drohnen-Gesetz – das müsst Ihr jetzt beachten!

Mann lässt Drohne fliegen
Bildquelle: © Jag_cz / Fotolia

Drohnenfliegen ist in den letzten Jahren zu einem beliebten Hobby in Deutschland geworden. Allerdings bergen die unbemannten Flugobjekte auch Gefahren. Abstürze und Kollisionen oder Spionage-Tätigkeiten stellen die zentralen Risikofaktoren dar, weswegen das Bundeskabinett kürzlich ein neues Drohnen-Gesetz erlassen hat. Betroffen sind von der neuen Verordnung allerdings nicht nur Drohnenbesitzer, sondern auch Inhaber von Modellflugzeugen. Was es zukünftig beim Umgang mit Drohnen und anderen Flugobjekten zu beachten gibt, erfahrt Ihr in diesem Artikel.

Neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Flugobjekten

Seit dem 18. Januar ist es nunmehr endgültig und die neue „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Flugobjekten“ gilt für den gesamtdeutschen Raum. In die Wege geleitet hat die neue Verordnung Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.

– Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt

Dabei geht es dem Bundesverkehrsminister laut eigenen Aussagen vornehmlich um die Sicherheit. Wer also in Deutschland Drohnen fliegen lassen will, sollte sich vorab etwas genauer mit dem neuen Drohnen-Gesetz befassen. Andernfalls können nämlich empfindliche Strafen drohen.

Ausnahmen gelten fortan fast ausschließlich für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. Alle anderen unbemannten Fluggeräte unterliegen nunmehr teils strengen Vorschriften. Wir haben die wesentlichen Punkte des neuen Drohnengesetzes für Euch zusammengefasst:

  • Pflicht zur Kennzeichnung: Sämtliche Drohnen ab einer Gesamtmasse von 250 Gramm müssen zukünftig mit einer Plakette gekennzeichnet werden, um im Schadensfall den Verantwortlichen schneller ermitteln zu können. Name und Adresse des Eigentümers sind darauf festzuhalten.
  • Kenntnisnachweis: Für Drohnen ab einem Eigengewicht von 2 Kilogramm müssen fortan Kenntnisnachweise erbracht werden. Neben der Pilotenlizenz ist auch eine Bescheinigung durch das Luftfahrt-Bundesamt oder durch einen Luftsportverein möglich. Letzteres gilt hingegen ausschließlich für Flugmodelle. Der Kenntnisnachweis ist über fünf Jahre gültig. Auf Modellfluggeländen darf allerdings weiterhin ohne Kenntnisnachweis geflogen werden.
  • Erlaubnispflicht: Während Drohnen mit einem Gesamtgewicht von unter 5 Kilogramm dem neuen Drohnen-Gesetz zufolge keine Betriebserlaubnis benötigen, muss für schwerere Flugobjekte eine Erlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden – dies gilt auch für leichtere Drohnen, die bei Nacht zum Einsatz kommen sollen.

Betriebsverbot für Drohnen in gefährlichen Bereichen

Ferner regelt das neue Drohnen-Gesetz ebenfalls, wo ab jetzt nicht mehr geflogen werden darf. Dabei gilt die Drohnen-Verordnung nicht nur für unbemannte Luftfahrtsysteme, sondern zugleich für Modellflugzeuge. Folgende Bereiche dürfen in Zukunft nicht mehr überflogen werden:

  • sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Einsatzorte von behördlichen Kräften etc.
  • spezifizierte Verkehrswege
  • Flughäfen

Ebenfalls wurde geregelt, das private Wohnanlagen von Drohnen, die akustische, visuelle oder ähnliche Funksignale übermitteln, nur noch überflogen werden dürfen, wenn die Bewohner dem Einsatz ausdrücklich zustimmen.

Grundsätzlich sind Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 25 Kilogramm vom Betrieb ausgeschlossen. Auch die Flughöhe ist fortan begrenzt. Abseits von Modellfluggeländen dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter über dem Erdboden schweben. Zeitgleich wurde eine „Ausweichpflicht“ festgehalten. So müssen Drohnen nun Freiballonen und bemannten Flugobjekten ausweichen.

Infografik zum Drohnen-Gesetz

Behörden sind von vielen Regelungen übrigens ausgenommen und benötigen zudem meist keine Betriebserlaubnis. Dies gilt auch für Organisationen mit speziellen Sicherheitsauflagen. Doch auch private Anwender können Ausnahmen vom Drohnen-Gesetz bewirken. Hierzu müssen sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmebescheinigung erwirken. Grundvoraussetzung ist, dass durch den Betrieb der Drohne weder die öffentliche Sicherheit noch die Luftverkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Das sagen Drohnen-Besitzer zum neuen Drohnen-Gesetz

Dass Drohnen-Besitzer über die Verordnung nicht gerade erfreut sind, dürfte verständlich sein, zumal das Interesse für unbemannte Flugobjekte seit Jahren sukzessive ansteigt. Insbesondere im privaten Bereich befinden sich Drohnen buchstäblich auf einem Höhenflug.
Infografik: Drohnen werden zunehmend für zivile Zwecke gebaut | Statista

Die oftmals auch als „Multicopter“ vermarkteten Flugfahrtschiffe sind nach Ansicht des Bundes aber eben nicht nur als harmloses Hobby-Spielzeug zu deuten. Dies belegen auch aktuelle Zahlen: 64 gefährliche Annäherungen habe es letztes Jahr in Deutschland gegeben, so die Aussage der Deutschen Flugsicherung. Angesichts von geschätzten 400.000 Drohnen, die hierzulande zurzeit im Einsatz sein sollen, erscheint diese Zahl gering. Im Vergleich zu 2015 bedeutet dies aber noch immer eine Steigerung um 500 Prozent.

Das Drohnen-Gesetz erscheint vorläufig also durchaus gerechtfertigt, stößt aber auf immense Kritik, die vor allen Dingen aus dem Lager von Modellflug-Fans kommt. Denn nicht nur Drohnen, auch andere unbemannte Flugobjekte werden von der neuen Verordnung erfasst. Der Gesetzgeber macht fortan also bewusst keinen Unterschied zwischen Modellflug und Drohnen – was vielen Modell-Fliegern übel aufstößt. Der Meinung vieler Fans zufolge gehe die Novellierung des bisherigen Gesetzes nämlich vor allem auf fehlerhaftes Verhalten von Drohnen-Besitzern zurück.

Mit der Initiative „Pro Modellflug“ gehen Hobby-Flieger nun gegen die Gesetzes-Novelle vor

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Begründung des Verteidigungsministeriums nur als Vorwand dient, um die wahren Motive zu verschleiern. Nicht zuletzt steht zu befürchten, dass auf diesem Wege abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags Voraussetzungen für Einsätze der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.

– pro-modellflug.de

Die Initiative befürchtet, dass durch das neue Drohnen-Gesetz Bundeswehreinsätze im Inneren am Deutschen Bundestag vorbeigeregelt werden sollen.

Auch der Deutsche Modellflieger-Verband (DMFV) sieht das neue Drohnen-Gesetz kritisch und befürchtet das Aus für ein Hobby, welches in Deutschland mehrere Hunderttausend Anhänger hat.

Auch der SPD-Abgeordnete Sören Bartol ist der Meinung, dass der Entscheid noch „für erhebliche Diskussionen sorgen“ werde. Das letzte Wort ist in der Drohnen-Diskussion trotz der Verordnung also gewiss noch nicht gesprochen.

[totalpoll id=“339″]

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


*